> Hört sich alles fachgerecht an.
>
> Zu 4: Fachleute sind tatsächlich der Auffassung, dass beim Befüllen der
> Heizung mit Kaltwasser eine Kontamination des Warmwasssers oder Kaltwassers
> (mangelnder Überdruck in der Hauswasserleitung beim Befüllen) möglich
> ist. Den Kontakt des Wassers Heizkessel zum Warmwasser kenne ich nicht. Und
> mein Leitungswasser hat an der Befüllstelle vollen Leitungsdruck, während
> ich Wasser erst bei niedrigem Druck nachfülle. Physikalische Grundlagen
> hat das nicht.
Der übliche Füllschlauch ist eine bekannte Quelle für Verkeimungen. Aus diesem Grund ist diese
direkte Schlauchverbindung verboten. Nach Trinkwasserverordnung liegt hier eine Ordnungswidrigkeit (§25/12) oder auch Straftat( §24) vor.***
Eine Heizanlage darf ausschließlich über eine Systemtrennung nach DIN EN 1717 befüllt werden. Egal wie die Druckverhältnise sind .
Entsprechende Baugruppen lassen sich überall leicht nachrüsten. Z.B. Auslaufhahn
Kemper FK4
***Ein Heizungsbauer, der nicht darauf hinweist macht sich auch strafbar