me3 schrieb am 18.October.2020, 13:38:37 in der Kategorie ot.haushalt
Heimeier Thermostatventil + fieser Pfeifton
Die Vorschrift für den hydraulischen Abgleich besteht schon seid den Neunzigern. Ich glaube auch nicht, dass bei dir noch die alte Umwälzpumpe eingebaut ist. Die Heizungsfirma hätte sich also beim Austausch/ Umbau auf eine aktuelle elektronische Umwälzpumpe wenigstens die notwendigen Förderdaten mal nachrechnen müssen. Habt ihr vielleicht in den letzten Jahren einen Kesseltausch/ größeren Umbau machen lassen? Dann wäre die ausführende Firma verpflichtet gewesen, den hydraulischen Abgleich nachzurechnen und neu einzustellen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Pumpe auf größter Förderhöhe, im schlimmsten Fall sogar ohne automatische Regelung.
Ich würde über die Hausverwaltung den entsprechenden Druck auf die Wartungsfirma aufbauen. Ich denk schon, dass du gute Karten hast.