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RoyMurphy schrieb am 11.October.2020, 21:18:53 in der Kategorie nt.netz-treff

Gewährleistung beim E Bike

> > > Was ich natürlich nicht einsehe, was meint ihr dazu?
> >
> > Du wirst wahrscheinlich klagen müssen, weil der Händler den
> Unterschied
> > zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden hat.
> > Selbstverständlich ist das ein Fall für die Gewährleistung.
> >
> > Edith meint, ich hätte überlesen, dass das Rad schon 15 Monate ist und
> > nach 6 Monaten in D die Beweislastumkehr greift, d.h. der Käufer muss
> > beweisen, dass der Fehler nicht durch die Nutzung erst entstanden ist.
> > Daher kann es hier tatsächlich günstiger sein, die Garantie des
> > Herstellers in Anspruch zu nehmen
>
> Ich habe heute das Rad abgeholt und der Händler hat mir doch keine
> Rechnung erstellt, er meinte am Telefon dass das Rad fertig ist und die
> Kosten wie wir es wollten sind (also keine).
>
> Als ich es abgeholt habe, bedankte ich mich herzlichst.
>
> Ich verstehe nur nicht warum der vorher am Telefon so ein Wirbel gemacht
> hat, Egal.

Es wäre an der Zeit, den Garantie- und Gewährleistungs-Paragrafendschungel mal kräftig zu durchforsten, vor allem auch hinsichtlich der Kosten eines Rechtsstreits bei relativ geringem Streitwert.
So hat vor einiger Zeit mein Sohn auf eine Zivilklage gegen einen eBay-Kleinanzeigenbetrüger verzichtet, da es zwar ein rechtskräftiges Bußgeldverfahren gegeben hatte, die Strafprozesskosten den Streitwert von 350,-- € - auch wegen des Gerichtsstandes Köln - jedoch deutlich überschritten hätten.
Bei Kfz wird der Wirrwarr noch schlimmer. Da wird sogar, v.a. gegen Ende der Garantie-/Gewährleistungsfrist gepokert: nicht betriebsrelevante Funktionsstörungen (z.B. Laufgeräusche von Lagern ohne Funktions-/Leistungseinbußen) werden mit Kostenbeteiligung ab 50.001 km Laufleistung quasi abgewimmelt. Bis dann tatsächlich ein Schaden auftritt, ist die Garantie abgelaufen und es wird womöglich volle Löhnung gefordert, weil der Meldezeitpunkt der Störung zu weit zurückliegt. So ein Fall läuft ebenfalls bei meinem Sohn, der sich inzwischen die Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen anderer Hersteller vorknöpft, wie weit sie ihre Kunden hinters Licht führen von wegen "gratis Schadensbehebung".
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