Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 11.October.2020, 11:30:59 in der Kategorie nt.netz-treff

Gewährleistung beim E Bike

Beweislastumkehr, damit hat sich mal ein Amazonhändler rausgeredet, bei einer defekten SSD, die aber vom Hersteller 12 Monate Garantie hatte, aber nach 7 Monaten verschmort ist.
Da es ein OEM Teil war, konnte ich nicht direkt über den hersteller gehen, nur über diesen Händler.
Hersteller saß in Asien und antwortete zwar prompt und auf Englisch, aber da ich nur Endkunde war, lehnte er all Ansprüche ab.
Das hätte der Händler erliegen müssen, sprich einfach das defekte Teil da ein zu schicken, dan währe es klaglos umgetauscht worden.
Aber ich vermute, das die Ware ein Grauimport war und somit nicht garantiefähig.

Fazit, Amazon hielt sich da fein raus, leitete Meine Beschwerdemails aber an den Händler weiter.
Der bestand auf Beweislastumkehr und kam mir einem Haufen Pragraphen und stellte die Kommonikation dann ganz ein.

Laut Verbraucherzentrale hätte ich da klagen müssen, was die Kosten für die SSD von 150Euro dann überschritten hätte und wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Weshalb ich die Sache ruhen lies und diesen Händler aus Dessau, ganz oben auf meine Schwarze Liste gesetzt habe.
Denn mittlerweile habe ich rausgefunden, das es seine Masche ist, wenn Reklamationen kommen.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz