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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 10.October.2020, 13:05:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Gewährleistung beim E Bike

> Ich habe mich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und ihm gesagt
> dass ich es nicht einsehe die Kosten zu übernehmen da es kein
> Verschleissteil und kein Selbstverschulden ist.
>
> Er sagte, er müsse sich beim Hersteller (Bulls) erkundigen und wenn die es
> nicht annehmen, muss ich die Rechnung tragen.
>
> Was ich natürlich nicht einsehe, was meint ihr dazu?

Du wirst wahrscheinlich klagen müssen, weil der Händler den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden hat.
Selbstverständlich ist das ein Fall für die Gewährleistung.

Edith meint, ich hätte überlesen, dass das Rad schon 15 Monate ist und nach 6 monaten in D die Beweislastumkehr greift, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Fehler nicht durch die Nutzung erst entstanden ist.
Daher kann es hier tatsächlich günstiger sein, die Garantie des Herstellers in anspruch zu nehmen
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