zack schrieb am 09.October.2020, 08:50:53 in der Kategorie nt.netz-treff
Gewährleistung beim E Bike
> Das heisst dass ich dem Händler das beweisen muss das es nicht meine > Schuld war oder verstehe ich das falsch?
Richtig.
Je nach Betrag hieße das verklagen.
Zunächst aber dem Händler die Frage stellen, warum er versucht, die gesetzliche Gewährleistung auf den Hersteller abzuwälzen.
Das wäre doch seine Sache?
Um einen Anwalt zunächst zu sparen, kann man auch einen kostenpflichtigen Termin bei der örtlichen Verbraucherzentrale machen. Das ist billiger und die kennen die Thematik gut und haben Rat, was das Günstigste ist an Handlung.