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Nachricht aus dem Archiv

gas schrieb am 08.October.2020, 20:12:40 in der Kategorie nt.netz-treff

Gewährleistung beim E Bike

> In Österreich (da kenne ich die Lage in DE nicht) beträgt die
> Gewährleitung auf bewegliche Güter 2 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass
> nach 1 Jahr die Beweislastumkehr erfolgt.
>
> Ein Rad in dieser Preisklasse (ich vermute mal, dass es kein Billigstrad
> war) sollte doch auch eine Herstellergarantie haben.

Das Rad hat 3500€ gekostet, aber wie soll ich beweisen dass es nicht meine Schuld war dass das Kabel kaputt war?
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