gas schrieb am 08.October.2020, 20:12:40 in der Kategorie nt.netz-treff
Gewährleistung beim E Bike
> In Österreich (da kenne ich die Lage in DE nicht) beträgt die > Gewährleitung auf bewegliche Güter 2 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass > nach 1 Jahr die Beweislastumkehr erfolgt. > > Ein Rad in dieser Preisklasse (ich vermute mal, dass es kein Billigstrad > war) sollte doch auch eine Herstellergarantie haben.
Das Rad hat 3500€ gekostet, aber wie soll ich beweisen dass es nicht meine Schuld war dass das Kabel kaputt war?