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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 04.October.2020, 13:43:38 in der Kategorie ot.politik

Radwege innerorts

> Wenn dem so sein sollte, was sich mir zugegebenermaßen nicht ganz
> erschließt, müsste das doch auch für Fußwege gelten, also weg mit den
> Fußwegen....

Unfug. Allerdings gib t es auch das bereits, nennt sich "Verkehrsberuhigter Bereich" umgangssprachlich Falsch als "Spielstraße" [1] bezeichnet.

Volker

[1] die StVO kennt im Text keine Spielstraße. Dieser käme am nächsten eine Kombi aus Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art, weißer kreis mit rotem Rand) un d Zusatzzeichen 1010-10 (stilisiertes kind mit Ball, dieses Zeichen heisst dann tatsächlich "Spielstraße"). In eine solchermaßen gekennzeichnete Straße darfst du allerdings nichteinmal mit dem Fahrrad einfahren!
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