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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 02.October.2020, 11:54:04 in der Kategorie ot.politik

Radwege innerorts

> > Hab grad gelesen, dass Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nicht
> > mehr als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen.
> > Das heißt, Radler können machen was sie wollen? Hab ich das richtig
> > verstanden?
> Ich würde die Radwege verpflichtend machen und ein Vorfahrt beachten an
> jeder Kreuzung einführen. Nur so widmen die "schwächeren"
> Verkehrsteilnehmer" den stärkeren die geziemende Aufmerksamkeit.

Genau so müsste die StVO durchgesetzt und v.a. die verbindliche Sicherheits-Grundausstattung bei neuen und vernachlässigten Drahteseln überprüft und nachgerüstet werden.

Welche Ausstattung benötigt ein Fahrrad im Straßenverkehr nach der StVO?

Mit unseren - ok, etwas komplexeren - Kfz müssen wir ab dem 3. Betriebsjahr alle 2 Jahre zum TÜV, so ein gebrechliches Fahrrad sollte jährlich eine Prüfbescheinigung, z.B. bei der Zweiradwerkstatt des Vertrauens erhalten - und ein Fahrradhaftpflichtversicherungskennzeichen gegen Mittellosigkeit oder Unfallflucht.
Was da an regulären und wilden Abstellplätzen so alles herumschrottet, bereitet mir Gänsehaut bei der Begegnung oder beim Überholen solcher Zeitgenossen, weil bei ihnen bereits üppige 2 m Seitenabstand schon fast ein "Frontalcrash" bzw. ein "Streifschuss" werden könnten.
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