> > Hab grad gelesen, dass Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nicht
> > mehr als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen.
> > Das heißt, Radler können machen was sie wollen? Hab ich das richtig
> > vestanden?
>
> Fänd ich gut. Aber glaube ich nicht.
Radwege sind doch langweilig und vergeben Privilegien an Verkehrsteilnehmende, die dafür weder ausgebildet noch geprüft noch zuweilen mental in der Lage sind, Verantwortung für andere Verkehrsteilnehmende zu tragen. Das Bisschen "Radfahrtag" mit der Verkehrspolizei in der Grundschule und später meistens ohne Mofa-Schein sind mit Sicherheit nicht ausreichend*).
Ein ringförmiger Parcours um jeden Ort, und wenn dieser bestanden ist, Freigabe der Einfahrt - von mutigen Gemeinderäten empfohlen -
*) Nachsatz: Andere Verkehrsteilnehmende merken das und missbrauchen den Radweg zum Schlendern (Fußläufige) oder Falschparken (alle, die mit einem sperrigen Vehikel herumfahren).