> Hab grad gelesen, dass Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nicht
> mehr als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen.
Solange dazu nicht die StVo geändert wird, ist das nicht zutreffend!
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Außer es gibt kein Schild, was verpflichtet einen Radweg zu benutzen.
Solange es da Blaue Schilder gibt, ist ein Radfahrer verpflichtet einen Radweg zu benutzen.
Wenn es keine dementsprechenden Schilder gibt, gibt es auch keine Radwegpflicht.
> Das heißt, Radler können machen was sie wollen? Hab ich das richtig
> vestanden?
Machen sie ja eh.