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> Mini-Klimaanlage
> > mit LED-Farbwechsel Funktion, Kunststoff
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> Da der Hersteller hier tatsächlich mit dem Wort Klimaanlage wirbt
> könntest du nach geltendem Verbraucherrecht Nachbesserung verlangen.
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> Ich kenne zumindest 1 Gerichtsurteil wo ein Verkäufer einer "Klimaanlage"
> auf eigene Kosten so lange nachbessern musste bis Mindestfunktionen einer
> Klimaanlage gegeben waren. Für 700€ hatte dieser Fachmann ein
> Umluftkühlgerät angeboten ( und dies im Angebot als Klimaanlage
> bezeichnet). Weitere 34000€ musste er investieren bis gerichtlich
> bestellter Sachverständiger zufrieden war.
Damit hat wohl der Verkäufer die kältesten Füße aller Zeit bekommen. Hoffentlich hat's der Käufer überlebt ...