> "Hallo Johann Eisendraht, ich übersende die gerichtliche Verfügung
> blabla..... Gezeichnet xyx, Justizangestellte". Wirkt irgendwie komisch.
> Und was, wenn der/die/das Justizangestellte/r/s auch noch divers ist?
> Müsste da dann rechtlich nicht "Justizangestelltes" stehen?
Da würde mein Antwortschreiben aber so eingeleitet:
"Sehr geehrte Justizbloßgestellte, ..."
Außer am Christopher-Street-Day werden es "Diverse" immer schwer haben, in der Wertschätzung gleichgestellt zu werden. Zu lange war der § 175 im StGB verankert und hat seine Spuren bis heute in allen Bevölkerungsschichten hinterlassen - wie Reifenspuren auf dem Mond.