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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 29.July.2020, 10:40:40 in der Kategorie ot.politik

ot Anrede divers(e) Person

> Hallo Johann
>
> Der die das wird doch bei der Bestellung Angaben machen müssen.
> Wenn ich online was bestelle und es dann zu meinen Persönlichen Daten
> kommt.
> Muss ich ausfüllen.....Anrede Name Vorname Adresse.
> Wenn der die das als diverses angesprochen werden möchte, dann muss er das
> auch so angeben.
> Gibt er Herr oder Frau an dann kann man der dir das doch dann auch so
> ansprechen.

Genau. Bei Herr, Frau und Firma weiß ich als Programmierer ja auch was ich da im jeweiligen Fall für einen Textbaustein verwende.
Da nehme ich dann Sehr geehrter Herr, Frau oder Damen und Herren. Wenn ich dem User bei "Anrede" zusätzlich "Divers" zur Auswahl gebe, was nehme ich in dem Falle?

> Und bei einem persönlichen Kontakt wird der dir das dich dann hoffentlich
> korrigieren solltest du eine falsche Anrede benutzen

Alles richtig, das Problem kann man umschiffen, Workaround halt. Und genau das stört mich. Ich habe für den Fall als Programmierer keine allgemein verabredete Vorgehensweise und muss dies potenziell bei jeder Kundin, die solche Funktionalitäten wie persönliche Anreden in automatisch erstellten Anschreiben wünscht, individuell klären, was die Kundin da als beste Lösung sieht. Denn ich als Dienstleister darf das nicht einfach so nach gutdünken entscheiden.
Auch könnte ich z.B. kein an der Stelle allgemein gültiges Softwaremodul bauen und ggf. vermarkten, welches Andere in deren Projekte integrieren möchten, da ich dieses spezielle Merkmal "Divers" als unbestimmt/variabel behandeln muss.
Ist also mit Zeitaufwand und durch ungenügende Beachtung der Konsequenzen bei Einführung dieses "Divers" unnötig mit Komplexität verbunden. Das stört mich gewaltig  :-)

Von technischer Seite betrachtet sind sogenannte "undefinierte Zustände" immer der Super-GAU, in jedem Fall. Die sind wortwörtlich unberechenbar. Ob's die Stabilität eines Hauses, zu wenig Spannung an der Steckdose oder halt so schnellgeschossene Definitionsbrüche der Legislative (Gesetzgebung) sind.
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