Hausdoc schrieb am 18.July.2020, 08:35:18 in der Kategorie ot.politik
Deutsche Gerichtsbarkeit
> Daß es bei 3 Jahren Freiheitsstrafe keine Bewährung gibt, braucht nicht > extra erwähnt zu werden - bei mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe ist eine > Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.
Bei Ersttätern setzen die Gerichte aber oftmals das Strafmaß auf 2 Jahre Haft fest und setzen diese Haftstrafe auf 3....4...5 Jahre zur Bewährung aus. In meinen Augen eine Sauerei