Hi
> Ein bekanntes Beispiel ist Christos Verhüllung des Reichstags.
> Fotos davon durften nur nach Christos Genehmigung (und dem Füllen seiner
> Kasse) gezeigt werden.
> eben nicht. Ein bekanntes Beispiel ist Christos Verhüllung des Reichstags.
> Fotos davon durften nur nach Christos Genehmigung (und dem Füllen seiner
> Kasse) gezeigt werden.
Bei Christo muß man bedenken, daß er seine "Verpackungskünste" und Installationen alle ohne fremdes Geld finanziert hat!
Die Kosten hat er durch den Verkauf von Postkarten, Bildbänden, Skizzen, Entwürfen und anderen Souvenirs finanziert.
Christo wollte immer unabhängig bleiben und hat daher Subventionen und andere Sponsoren abgelehnt.
Ich denke, daß es hier um Bilder zur kommerziellen Verwertung geht oder hat er die ganzen Schaulustigen um den Reichstag abgemahnt?
Ich selbst habe damals das von Christo genannte
"Big Air Package" besucht und im
Gasometer von Oberhausen mit meiner Spiegelreflex fotografiert, was erlaubt war und ich mußte auch nicht irgendetwas unterschreiben und abgemahnt wurde ich auch nicht
.
Man muß da schon immer genau schauen, was erlaubt ist und was nicht
Aufgrund der Architektur ist die neu gebaute Stadtbibliothek Stuttgart ein mittlerweile oft fotografierte Location.
Dort darf man auch fotografieren, muß aber normalerweise den Architekten nennen und muß einen Aufkleber tragen
damit für andere Besucher ersichtlich ist, daß man fotografiert.