> > > Und bei den Fotos ist das auch nicht so einfach. Die
> "Panoramafreiheit"
> > > gilt a) nur von öffentlichen Orten aus, aber schlimmer b) nur für
> > > bleibende Werke.
> >
> > Und im Ausland sieht es auch ggf. anders aus.
>
> Guter Hinweis, danke. Alles, was ich schrieb, betrifft deutsches Recht.
So dürfen z.B. Fotos vom beleuchteten
Eiffelturm nicht lizenzfrei veröffentlicht wrden.