verfaßt von Karsten Meyer , Konstanz am Bodensee, 26.06.2020, 13:03:43
> > Und bei den Fotos ist das auch nicht so einfach. Die "Panoramafreiheit"
> > gilt a) nur von öffentlichen Orten aus, aber schlimmer b) nur für
> > bleibende Werke.
>
> Und im Ausland sieht es auch ggf. anders aus.
Guter Hinweis, danke. Alles, was ich schrieb, betrifft deutsches Recht.
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Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.
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