Karsten Meyer schrieb am 26.June.2020, 13:03:43 in der Kategorie nt.netz-treff
Homepage und Fotos vom Festival?
> > Und bei den Fotos ist das auch nicht so einfach. Die "Panoramafreiheit" > > gilt a) nur von öffentlichen Orten aus, aber schlimmer b) nur für > > bleibende Werke. > > Und im Ausland sieht es auch ggf. anders aus.
Guter Hinweis, danke. Alles, was ich schrieb, betrifft deutsches Recht.