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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 26.June.2020, 12:49:36 in der Kategorie nt.netz-treff

Homepage und Fotos vom Festival?

> Hallo!
> Ich habe da mal eine Frage zur Rechtslage in Bezug auf Fotos.
> Ich möchte mir gerne eine Homepage einrichten, welche den Namen eines
> Festivals hat.

Ich würde das hübsch sein lassen. Ich glaube auch nicht, dass der Veranstalter - oder wer auch immer - den Namen des Festivals irgendwie registriert haben muss. Wenn sein Festival so heißt, hat er das Recht auf diesen Domainnamen.
Ich könnte mir aber vorstellen, einen Namen anzumelden, der zum Ausdruck bringt, was die Seite wirklich bezweckt, also z.B. xy-Festival-Fans.de. Das kann dir keiner verbieten.

Und bei den Fotos ist das auch nicht so einfach. Die "Panoramafreiheit" gilt a) nur von öffentlichen Orten aus, aber schlimmer b) nur für bleibende Werke. D.h. Architektur darfst du immer von einem öffentlichen Weg aus fotografieren, aber etwas, was sich nicht dauerhaft dort befindet, eben nicht. Ein bekanntes Beispiel ist Christos Verhüllung des Reichstags. Fotos davon durften nur nach Christos Genehmigung (und dem Füllen seiner Kasse) gezeigt werden.

Daneben gibt es natürlich auch noch das "Recht am eigenen Bild", was bedeutet, dass man nicht einfach Bilder von fremden Menschen ohne deren Zustimmung zeigen darf. Da gibt es zwar ein paar Ausnahmen, aber ich wüsste nicht, was da für ein Festival in Frage käme.

Schönen Gruß
Karsten
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