verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 13.06.2020, 00:49:23
> Vorher kannst es noch im Juraforum.de versuchen.
>
> Bitte die Forenregeln beachten, sonst kann dort nicht geantwortet werden
> oder die Frage wird gelöscht.
>
> Einfach anonym bleiben. Herr A und Frau B haben bei Anbieter C Fluglinie D
> gebucht ...
>
> Mittlerweile saufen "wir" da aber wegen Corona ab.
Aus guter Erfahrung google ich nach speziellen oder assoziierten Anwaltsseiten. Dort lässt sich der häufig geschmähte "gesunde Menschenverstand" auf die dem Normalbürger - auch sprachlich - oft verschlossene juristische Ebene "tunen".
> P.S.: Mist. FFP2 mod. Masken nicht gewaschen. Morgen weiter müffeln oder
> neue Reserve in Betrieb nehmen.
Meinen Erkenntnissen zufolge, kann man auch Packpapier zur Maske machen => max. 30 % Wirkungsgrad der Masken fürs darbende Volk, Atemwegsbeschwerden und Hautschäden durch die Erwärmung und Befeuchtung der Hautpartie.
Heute werde ich meinen réal-Besuch mit einer per Mangoon Eau de Toilette for Men "desinfizierten" und entmüffelten FFP2-Maske "coronieren", jedoch eine unbehandelte Neumaske mitnehmen, falls die Duftstoffe des Eaus Nebenwirkungen auslösen.
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Grüße aus Tübingen
Reinhard
"Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt,
aber vielen bleibt es erspart."
Curt Goetz, dt. Schauspieler
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