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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 11.June.2020, 18:02:39 in der Kategorie nt.netz-treff

Urlaub 2020 es ist zum graue Haare kriegen

> Eine Stonierung ist möglich, allerdings seit März nur wenn wir 75
> %Stornogebühren bezahlen.
> Eine Stonierung ab dem 25.06.2020 mit sogar 85 % Gebühren.
> Die Flüge haben 980 Euro gesammelt gekostet.
> Gibt es da echt keine Möglichkeit da das doch alles wegen Corona so blöd
> ist?

Hallo MaPa,

Anwälte schlafen nicht und bemühen sich (auch) im Internet um Imagepflege:

Kann ich wegen Corona von einer Reise ohne Kosten zurücktreten? Was gilt bei einer Individualreise?

Ausschnitt/Zitat:

"In den meisten Reiseverträgen bzw. AGB stehen solche Pauschalen. Meist sehen die Regelungen etwa wie folgt aus:

bis 42 Tage vor Reiseantritt (also bis 6 Wochen vorher): 20 % des Reisepreises
vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt (also bis 4 Wochen vorher): 30 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt (also bis 2 Wochen vorher): 40 % des Reisepreises
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt (also bis 1 Woche vorher): 60 % des Reisepreises
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab 2 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts: 100 % des Reisepreises

Gibt es eine solche Regelung ausnahmsweise nicht, wird die Höhe der zu zahlenden Entschädigung nach folgenden Kriterien bestimmt:

- Höhe des Reisepreises
- abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen
- abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt

Der Kunde kann verlangen, dass er eine Begründung für die Höhe der verlangten Entschädigung bekommt.

Große Unterschiede zwischen der gesetzlichen Regelung und den Regelungen in den AGB der Reiseveranstalter gibt es somit nicht."

Die Telefonhotline eines Reisebüros oder eines Reiseveranstalters ist in dieser Zeit des drohenden Jobverlusts vermutlich nicht die rechtsverbindiche Auskunftsquelle, eher die AGB, auf die man sich mit dem Reiserücktritt und dem Stornoverfahren schriftlich berufen sollte (per E-Mail, besser per Einschreiben). "Kulanz" ist dabei vermutlich bei drohender Insolvenz des Unternehmens ein Fremdwort.
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