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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 16.May.2020, 12:55:28 in der Kategorie verkehr.kfz

Radfahrer/in von LKW überfahren

> Denn an 50 halten die sich nicht, da gibt es welche, die sind auch dem
> Radweg mit dem Rad schneller, wie ich mit dem Auto auf der Straße, wo 50
> gilt.

Das implizite Tempolimit von 50km/h innerorts gilt nur für KFZ, nicht für Radler. Radler müssen sich nur an explizit ausgeschilderte Limits halten.

Gruß
Volker
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