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Hackertomm schrieb am 16.May.2020, 12:52:59 in der Kategorie verkehr.kfz

Radfahrer/in von LKW überfahren

> > Falsch. Radfahrer müssen einen Radweg nur dann benutzen, wenn die
> > Benutzung "zumutbar" ist. Insbesondere müssen sieh ihn dann nicht
> > benutzen, wenn darin für sie eine Gefahr besteht - also z. b. Wenn der
> weg
> > beschädigt ist o. ä.
>
> Sehr oft sind Radwege auch nicht benutzbar, weil Autofahrer sie als
> Parkfläche nutzen …

In Fall gilt das nicht, es ist genug Platz um neben den Radwegen noch Auto Abstellflächen auszuweisen.
Aber in Obertürkheim könnte es gefährlich werden, denn da biegt man von der Hauptstrasse ab und da quert 3m weiter der Radweg.
Wer da nicht aufpasst, dem rauscht ein Radler von Rechts kommend ins Auto.
Ebenso gibt es da Geister Radler, die auf der falschen Straßenseiten entgegen der Verkehrsrichtung fahren, das beobachte ich auch sehr oft.
Denn an 50 halten die sich nicht, da gibt es welche, die sind auch dem Radweg mit dem Rad schneller, wie ich mit dem Auto auf der Straße, wo 50 gilt.
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