Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 15.May.2020, 16:56:13 in der Kategorie verkehr.kfz

Radfahrer/in von LKW überfahren

> Selbst wenn man die Haltelinie so zurückversetzt, dass sie für Radfahrer
> erst hinter einem LKW beginnt, bringt das nix.
> Denn die Ablenkung, Unvernunft und meist auch Unwissenheit der Radfahrer,
> bringt immer wieder gefährliche Situationen hervor.
> Wo ich selbst als PKW Fahrer, mit guter Sicht ringsum, manchmal denke "Was
> für Schwachmaten sind da wieder Unterwegs".

Das ist einer der Gründe, im ich mich auf Straßen ohne Radweg und ohne Radfahrer"Schutzstreifen" ganz besonders strikt an das Gebot aus der StVO. Halte, soweit wie möglich rechts zu fahren (ist in o. G. Fall so weit rechts, dass da ganz sicher kein Radfahrer mehr hin passt.

> Fängt ja schon einfach, mit der Nichtbenutzung des ausgeschilderten
> Radweges.
> Denn dieses Schild ist ein Gebot, als Radfahrer hat man das zu beachten,
> andernfalls, sind da um die 30 Euro fällig!

Falsch. Radfahrer müssen einen Radweg nur dann benutzen, wenn die Benutzung "zumutbar" ist. Insbesondere müssen sieh ihn dann nicht benutzen, wenn darin für sie eine Gefahr besteht - also z. b. Wenn der weg beschädigt ist o. ä.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz