Richy schrieb am 04.May.2020, 19:01:28 in der Kategorie verkehr.kfz
Ich verstehe den Artikel nicht...
> > > Eigentlich sollten das Mindest-Sätze sein. > Und das Bußgeld sollte in Tagessätzen definiert sein. > Also z.B. Parken im Parkverbot 1 Tagessatz, in der Feuerwehranfahrtzone 5 > Tagessätze usw. > Falls der Wert, der sich aus den Tagessätzen ergibt, niedriger ist als der > Mindest-Satz, dann gilt halt der Mindestsatz. > > Der Tagessatz so wie bei gerichtlichen Geldstrafen > einkommens/vermögensabhängig berechnet. > > Derzeit zahlt ein Hartz-4-Empfänger dasselbe Bußgeld für's Falschparken > wie ein Fußballprofi - wobei der Hartz-4-Empfänger damit auf ein paar > Tage Essen verzichten muß, während der Fußballprofi den Unterschied auf > dem Konto gar nicht wahrnimmt.
Richtig, das hab ich mir auch auch schon oft gedacht, die kleine Friseuse mit ihren Opel Corsa der es richtig wehtut
wenn sie 100.- berappen muss im Gegensatz zum Porsche Cayenne Fahrer der nur drüber lacht, und sagt ich geb euch 200.- für nächste mal gleich mit...