Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Richy schrieb am 04.May.2020, 19:01:28 in der Kategorie verkehr.kfz

Ich verstehe den Artikel nicht...

> >
> Eigentlich sollten das Mindest-Sätze sein.
> Und das Bußgeld sollte in Tagessätzen definiert sein.
> Also z.B. Parken im Parkverbot 1 Tagessatz, in der Feuerwehranfahrtzone 5
> Tagessätze usw.
> Falls der Wert, der sich aus den Tagessätzen ergibt, niedriger ist als der
> Mindest-Satz, dann gilt halt der Mindestsatz.
>
> Der Tagessatz so wie bei gerichtlichen Geldstrafen
> einkommens/vermögensabhängig berechnet.
>
> Derzeit zahlt ein Hartz-4-Empfänger dasselbe Bußgeld für's Falschparken
> wie ein Fußballprofi - wobei der Hartz-4-Empfänger damit auf ein paar
> Tage Essen verzichten muß, während der Fußballprofi den Unterschied auf
> dem Konto gar nicht wahrnimmt.

Richtig, das hab ich mir auch auch schon oft gedacht, die kleine Friseuse mit ihren Opel Corsa der es richtig wehtut
wenn sie 100.- berappen muss im Gegensatz zum Porsche Cayenne Fahrer der nur drüber lacht, und sagt ich geb euch 200.- für nächste mal gleich mit...
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz