MudGuard schrieb am 04.May.2020, 17:40:25 in der Kategorie verkehr.kfz
Ich verstehe den Artikel nicht...
> Ich versteh das ganze eh nicht, dieses zerreden und anprangern vom neuen > Busgeldkatalog. Ich finde das ist noch zu gering.
Eigentlich sollten das Mindest-Sätze sein.
Und das Bußgeld sollte in Tagessätzen definiert sein.
Also z.B. Parken im Parkverbot 1 Tagessatz, in der Feuerwehranfahrtzone 5 Tagessätze usw.
Falls der Wert, der sich aus den Tagessätzen ergibt, niedriger ist als der Mindest-Satz, dann gilt halt der Mindestsatz.
Der Tagessatz so wie bei gerichtlichen Geldstrafen einkommens/vermögensabhängig berechnet.
Derzeit zahlt ein Hartz-4-Empfänger dasselbe Bußgeld für's Falschparken wie ein Fußballprofi - wobei der Hartz-4-Empfänger damit auf ein paar Tage Essen verzichten muß, während der Fußballprofi den Unterschied auf dem Konto gar nicht wahrnimmt.