> Mal 'ne saublöde Frage (sind ja auch saublöde Zeiten):
> An den meisten Zapfsäulen steht ja 'Mindestabgabe 5 l'. Was aber ist, wenn
> man weniger als 5 l tankt, zB um den Rasenmäherkanister aufzufüllen? Muss
> man denn für 5 l bezahlen, auch wenn man nur 3 l gezapft hat? Da ich
> morgen mit dem Kanister los will, würde mich das mal interessieren.
Gehe einfach vorher rein und frage, ob das möglich ist.
Neben dem Eichgesetz gilt natürlich auch das Finanzgesetz. Einen Zapfvorgang samt Bon abzurechnen, das kostet Geld.
Technisch und finanztechnisch ist das kein Problem. Bei mir sprang 1x die Raste raus bei 1,5l wegen Preissenkung. War ja nett, weil billiger. Aber 2x bezahlenund Säule zwischendurch freischalten lassen, das war eher lästig. Und von wegen 2l Mindestmenge dann - wie es dem Geschäftsherrngerade gefällt!