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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 29.April.2020, 18:23:28 in der Kategorie nt.netz-treff

Mindestabgabe Benzin

> > Mal 'ne saublöde Frage (sind ja auch saublöde Zeiten): ;)
> > An den meisten Zapfsäulen steht ja 'Mindestabgabe 5 l'. Was aber ist,
> wenn
> > man weniger als 5 l tankt, zB um den Rasenmäherkanister aufzufüllen?
> Muss
> > man denn für 5 l bezahlen, auch wenn man nur 3 l gezapft hat? Da ich
> > morgen mit dem Kanister los will, würde mich das mal interessieren.
>
> Eigentlich steht da Mindestabgabe 2 l. ;-)
>
> Der Grund ist, daß die Zapfsäule dem Eichgesetz unterliegen.
> Da ist definiert, daß bei Zapfmengen unter 2 l eine prozentual relativ
> hohe Ungenauigkeit entsteht. In irgendeiner Richtung also Beschiss.
> Darum der Hinweis auf eine Mindestmenge.
>
> Sonst könnte es passieren daß du zwar nach Anzeige 2 l getank hast, in
> Wirklichkeit aber nur 1,99l erhalten hast.

Tatsächlich? Ich habe 5 l in Erinnerung, achte ich morgen mal drauf.
D.h. also, ich muss nur das zahlen, was ich gezapft habe und nicht die Mindestabgabe? Und der Grund ist, dass ich mich hinterher nicht darauf berufen kann, dass ich weniger erhalten habe, wegen der prozentualen Ungenauigkeit. Richtig?
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