> Mal 'ne saublöde Frage (sind ja auch saublöde Zeiten):
> An den meisten Zapfsäulen steht ja 'Mindestabgabe 5 l'. Was aber ist, wenn
> man weniger als 5 l tankt, zB um den Rasenmäherkanister aufzufüllen? Muss
> man denn für 5 l bezahlen, auch wenn man nur 3 l gezapft hat? Da ich
> morgen mit dem Kanister los will, würde mich das mal interessieren.
Eigentlich steht da Mindestabgabe 2 l.
Der Grund ist, daß die Zapfsäule dem Eichgesetz unterliegen.
Da ist definiert, daß bei Zapfmengen unter 2 l eine prozentual relativ hohe Ungenauigkeit entsteht. In irgendeiner Richtung also Beschiss. Darum der Hinweis auf eine Mindestmenge.
Sonst könnte es passieren daß du zwar nach Anzeige 2 l getank hast, in Wirklichkeit aber nur 1,99l erhalten hast.