> > Da es jedoch bis heute keinen Friedensvertrag mit den Aliierten des 2.
> > Weltkriegs gibt, ist das Grundgesetz eigentlich nur eine vorläufige
> > Verfassung.
>
> Nein!
Ja schon - aber wenn jemand (z.B. ein zweckdenkender Politiker) einzelne Bestimmungen des Grundgesetzes zu Lasten bestimmter Bevölkerungsgruppen außer Kraft setzen oder gar ignorieren möchte, können Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz als eherne und wohldurchdachte Grundlage der bundesdeutschen Gesellschaft respektiert wird.
Änderungen werden in speziellen Bereichen immer wieder diskutiert und beschlossen werden müssen, aber wenn es um das Leben geht, müssen andere Wege gesucht und gefunden werden als "Prioritäten" zu setzen.