> > Artikel 1, Satz 1, Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
> > Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
> Gewalt.
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> Najaaaaaaaaaaaaaaaaa...... wenn ich mir so manche Pflegeeinrichtungen oder
> Asyleinrichtungen ansehe bin ich mir nicht ganz sicher ob man das auch
> richtig begriffen hat
Da ich Zivildienst in einem Altenpflegeheim gemacht habe und mich 2015 zur Registrierung von Flüchtlingen abordnen ließ, kann ich das nicht bestätigen. So eine Asylunterkunft ist natürlich kein 3-Sterne-Hotel, ist aber ja auch nur vorläufig. Dafür ist ärztliche Versorgung und Verpflegung frei. DDR-Flüchtlinge wurden bis 1989 vorläufig genau so untergebracht (Friedland, Gießen, West-Berlin).