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> Tübinger OB
Du hast Recht! Sehr dünnes Eis und zudem unrealistisch. Was glaubst Du, wieviele Seniorinnen und Senioren dann durch die Stadt, durch Geschäfte und öffentliche Einrichtungen ohne Maske und ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes rauschen und rebellieren würden. In welche Richtung sich dann der R-Faktor bewegen würde ... - wenn nicht, wär's ein Freispruch für die Alten.
Auch im ernstesten aller Fälle, wenn es um Leben oder Tod geht, kann man das Grundgesetz/die Grundrechte nicht beliebig aushebeln.
Da es jedoch bis heute keinen Friedensvertrag mit den Aliierten des 2. Weltkriegs gibt, ist das Grundgesetz eigentlich nur eine vorläufige Verfassung.