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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 28.April.2020, 13:09:09 in der Kategorie ot.politik

Maskenpflicht im Auto?

> Das gesetzliche Vermummungsverbot wurde ja bereits durch die
> anlass-/situations-bezogene Maskenpflicht (Einkauf, ÖPNV,
> Sicherheitsabstand nicht gewährleistet) angeknabbert. Nun stellt sich die
> ernste Frage: Wie sieht's beim Autofahren mit nicht verwandten Fahrgästen
> aus (Sicherheitsabstand), und kann man als Fahrer/in per Maskierung einer
> Radarfalle das "Ätschegäbele" zeigen?
>
> Regeln
> für Schutzmasken im Auto

Das war auch schon Thema im Juraforum.

Nicht ganz einhellige Meinung: Maske im Auto bleibt verboten.

Würde man geblitzt, so kommt man durch Zahlung raus aus der Nummer. Die prüfen das wohl gar nicht.

Persönliche Kontrollen sollen angemessen reagieren. Meine Gegenfrage: Hygienische Verwahrung und Wiederbenutzung?

Geht es um den Führerschein, so kann man zwar behaupten, dass man es nicht war und auch nicht wisse, wer das war. Dann kommt ein Bußgeld für den Halter in Frage und zusätzlich die Pflicht, ein Fahrtenbucht zu führen.

Gestern war ja mein 1. Einkaufstag mit Maske. Da ich meist 2-3 Geschäfte anfahre, müsste ich die Maske mehrmals auf- und absetzen. Das ist hygienisch Unfug, da könnte ich sie gleich wenden zwischendurch. Ich habe sie also einfach aufbehalten.

Für andere ist der Anblick vermutlich so gruselig, wie für mich die am Hals oder Kinn baumelnden Masken, wenn man sie denn gerade mal nicht als vorgeschrieben braucht. Die Idee, dass es sich um eine Art Narrenkappe handelt, ist da insofern richtig. Sie dient nicht der Hygiene, sondern dazu, einen närrischen Eindruck zu machen.
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