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Adi G. schrieb am 24.April.2020, 09:43:58 in der Kategorie ot.haushalt

Bußgeldkatalog mit Maske lesen?

> In DE muss doch am Blitzerfoto der Fahrer eindeutig erkennbar sein.
> In Zeiten von Schutzmasken dürfte doch kein einziges Blitzerfoto gültig
> sein.
Angeblich ist das laut Polizei Unterfranken durch die Coronamaßnahmen aufgehoben. Vor allem, wenn 2 Personen oder mehr, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, im Auto sind, was aber eigentlich nicht erlaubt ist, da man nur mit einer haushaltsfremden Person ausschließlich Sport im Freien machen darf. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Es heißt, daß die Maske eindeutige physiognomische Merkmale nicht verdecken darf. Alles a bisserl kompliziert.
> In AT reicht am Blitzerfoto das Nummerschild. Deswegen kann auch von
> hinten
> geblitzt werden.
> Hier gibt es zuerst eine Anonymverfügung gegen den Fahrzeughalter. Erst
> wenn dieser einen Einspruch erhebt, kommt es zu einer Lenkerermittlung.

LG

Adi
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