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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 24.April.2020, 09:02:34 in der Kategorie ot.haushalt

Bußgeldkatalog mit Maske lesen?

In DE muss doch am Blitzerfoto der Fahrer eindeutig erkennbar sein.
In Zeiten von Schutzmasken dürfte doch kein einziges Blitzerfoto gültig sein.

In AT reicht am Blitzerfoto das Nummerschild. Deswegen kann auch von hinten geblitzt werden.
Hier gibt es zuerst eine Anonymverfügung gegen den Fahrzeughalter. Erst wenn dieser einen Einspruch erhebt, kommt es zu einer Lenkerermittlung.
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