> > Sollte es jedoch tatsächlich ein Siebenschläfer sein, dann darfst du
> ihn
> > weder fangen noch vertreiben und schon gleich gar nicht töten.
>
>
> Aber essen.
Dem steht das Verbot des Fangens entgegen. Außerdem: das ist doch mXimal ein"Gruß aus der Küche