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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 16.March.2020, 11:56:46 in der Kategorie nt.netz-treff

Corona

> Es geht darum das wir als Verkäufer/in uns nicht wirklich schützen
> können.
> Und das trotz vermehrten Kundenaufkommens in einer Region mit über 20
> coronafällen.
> Und das nur weil der Arbeitgeber uns diesen Schutz untersagt
>
> Editiere: 60 positiv infizierte

Manches Unternehmen "spielt" eben gerne Russisch' Roulette. Erst der Präzedenzfall bewegt zum Schutz des Personals. Wenn dann die allgemeine Quarantäne zur Insolvenz eines solchen Schlampers führte, hätte ich kein Mitleid, und die staatlichen Hilfen sollten vorwiegend der arbeitslosen Belegschaft als der pokernden Geschäftsleitung zugute kommen.

Das Arbeits- und Vertragsrecht hat da offenbar eine Lücke, die zunächst juristisch geschlossen und dann gesetzlich geregelt werden muss => Mitbestimmungsklausel für den Betriebsrat bzw. für Berufsverbände/Gewerkschaften.
Unser Sohn arbeitet seit heute im Home Office gemäß einer am Wochenende geschlossenen Betriebsvereinbarung: eine Hälfte der Belegschaft versieht die an den Betrieb gebundenen Arbeiten (Ausstattung und Vertrieb von Industriecomputern nach Kundenwünschen), die andere Hälfte pflegt die Logistik und die Kundenkontakte (Beratung und RMA-Vorgänge) von zuhause aus - und das, obwohl es kaum Kundenbesuche in der Firma gibt. Allein durch Lücken zwischen den Arbeitsplätzen wird so der Dominoeffekt einer möglichen Reiheninfektion unterbrochen.
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