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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 02.March.2020, 19:31:09 in der Kategorie verkehr.kfz

So der TWIZY kann einpacken.

> Ein Auto, das keine 50 oder gar erlaubte 60 schafft, verstößtaber m.E.
> gegen §1 der StVO. Das wäre vermeidbar gewesen.

Nö. Es gibt immer noch Fahrzeuge, die auf 10 km/h gedrosselt sind; weil sie dann als "krankenfahrstuhl" gelten, können die auch von <18 Jährigen genutzt werden um z.B. damit zur Schule/Ausbildungsplatz zu fahren (eine entsprechende Krankheit vorausgesetzt natürlich)
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