neanderix schrieb am 02.March.2020, 19:31:09 in der Kategorie verkehr.kfz
So der TWIZY kann einpacken.
> Ein Auto, das keine 50 oder gar erlaubte 60 schafft, verstößtaber m.E. > gegen §1 der StVO. Das wäre vermeidbar gewesen.
Nö. Es gibt immer noch Fahrzeuge, die auf 10 km/h gedrosselt sind; weil sie dann als "krankenfahrstuhl" gelten, können die auch von <18 Jährigen genutzt werden um z.B. damit zur Schule/Ausbildungsplatz zu fahren (eine entsprechende Krankheit vorausgesetzt natürlich)