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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 12.January.2020, 12:35:31 in der Kategorie nt.netz-treff

BETRIEBSERLAUBNIS !!!!!

> Genau genommen, fährst du ohne Betriebserlaubnis !
> Es dürfen nur die Reifengrössen und Felgen drauf sein, die im Schein
> eingetragen sind !

Oder vom Hersteller freigegeben sind oder eine ABE eines Fremdherstellers vorhanden ist!
Das steht entweder beim Hersteller oder in der sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die zu den Papieren beim Kauf eines Neuwagens gehört!
Bei mir steht da z.B. 205/55 R17 91W auf 6,5Jx17 ET44 Felge drauf, als Räder mit denen der Wagen ausgeliefert wurde.
Unter Anwerkung steht noch das :
(Archivposting - keine Anzeige)

Wenn als für deine 205/45R16 keine Freigabe oder eine ABE vorliegt, fährst du Räder, die nicht zugelassen sind!
Damit hast eigentlich die Zulassung des KBA für diesen Wagen verwirkt
Das wirkt sich überigens auch auf den Versicherungsschutz aus, der somit ebenfalls erloschen ist!
Im falle eines Unfalls und deiner Schuld, könnte die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen, da du ja nicht zugelassen Räder gefahren hast, wenn es hart auf hart kommt!
Denn ein Gutachter wird mit Sicherheit die Räder und Felgengröße und den Reifenzustand begutachten, das weis ich aus eigener Erfahrung!


Desweiteren kommt das Problem mit dem Tachosignal ins Spiel, weil der Radumfang evtl. zu weit außerhalb der Toleranz ist!
Das macht rund 6,5-7% Abweichung aus!
Wenn du 107 auf dem Tacho hast, fährst du genau 100!
Link

Außerdem bekommst du, bei einem Prüfer der es genau nimmt, bei der nächsten HU keine Plakete und Aber das scheint bei dir nicht der Fall zu sein, folglich fährst du nicht zugelassen Räder und hast eigentlich die Zulassung des KBA für diesen Wagen verwirkt! das Betriebsgelände mit diesem Wagen nicht mehr verlassen!
Zudem hast 2cm weniger Bodenfreiheit und hast wahrscheinlich schon mal aufgesetzt oder?

Ich würde dem Verkäufer mal den Marsch blassen und reklamieren!
Denn die ABE, falls es eine gibt, hätte er dir auhändigen müssen.
Die EG Bescheinigung aber auf jeden Fall mitgeben müssen, da diese Bestandteil der Fahrzeugpapiere ist!
Das Ding ist in einer Gelben DIN A5 großen Mappe drin, zumidest bei meinem Hersteller!
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