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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 11.January.2020, 21:52:15 in der Kategorie nt.netz-treff

BETRIEBSERLAUBNIS !!!!!

> Es dürfen nur die Reifengrössen und Felgen drauf sein, die im Schein
> eingetragen sind !

Jein.

In der Zulassungsbescheinigung ist nur noch eine Reifengröße eingetragen. Möglich und zulässig sind aber Weitere.
Hier ansatzweise etwas Lesestoff
Die Reifen von Godspeed sind im Durchmesser kleiner, als die die im Schein eingetragen sind.
Somit wird die eingetragene Höchstgeschwindigkeit unterschritten und die Reifen wären demnach zulässig.

...........theoretisch!
Leider muss man sich mittlerweilen selbst drum kümmern, welche Reifen möglich sind..... und Welche auch nicht.
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