Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 10.November.2019, 20:47:51 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> Das Stvo Schild gilt wirklich nur auf öffentlichem Verkehrsraum.
> Inwieweit dieses Schild auf Privatgrund bindend ist, entscheidet einzig der
> "Hausherr"
Nein, das entscheidet nicht der Hausherr. Punkt Aus.
Die StVO lässt sich nicht rechtsverbindlich auf das Private übertragen.
Von daher entscheiden Versicherungen bei Parkplatzunfällen stets 50:50, unabhängig, ob da so ein absurdes Schild 'hier gilt die StVO' steht, oder nicht.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz