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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 10.November.2019, 20:13:55 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> Es gilt das Hausrecht.
> Der Eigentümer allein bestimmt ob gegenseitige Rücksicht und rechts vor
> links gelten soll.
>
> Der Einfachheit stellt man oft ein Schild auf 'hier gilt die StVO'
> ........ welches rechtlich gesehen nur eine Empfehlung ist, wie man es gern
> hätte.

In letzter Konsequenz bedeutet das Schild 'hier gilt die StVO' aus Deiner Sicht, dass man auf dem Parkplatz mit 50 km/h fahren darf...ist ja innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Und wenn der Supermarkt sich vor dem Ortsschild befindet, was ja auch nicht ungewöhnlich ist, dürfte man mit der Logik auch mit 100 km/h auf dem Parkplatz rasen.
Nein, keine Privatperson kann sich anmaßen, die StVO auf den Privatbereich zu übertragen. So ein Schild ist schlicht null und nichtig.
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