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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 10.November.2019, 18:45:07 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> > Nein, man kann natürlich nicht fahren, wie man will. Es gilt, wie ich
> > geschrieben habe, die gegenseitige Rücksichtnahme. Rechts vor links
> gilt
> > jedenfalls nicht, auch wenn ein Schild 'hier gilt die StVO' etwas
> anderes
> > suggeriert. Fast alle Parkplatzunfälle werden von den Versicherungen
> mit
> > der Schuldfrage 50:50 entschieden. Wer natürlich über einen privaten
> > Parkplatz rücksichtslos rast, erfüllt nicht den Grundsatz der
> > gegenseitigen Rücksichtsnahme.
>
>
> Das stimmt nicht ganz.
> Es gilt das Hausrecht.
> Der Eigentümer allein bestimmt ob gegenseitige Rücksicht und rechts vor
> links gelten soll.
>
> Der Einfachheit stellt man oft ein Schild auf 'hier gilt die StVO'
> ........ welches rechtlich gesehen nur eine Empfehlung ist, wie man es gern
> hätte.

Siehe dritter Absatz
"Ist der Parkplatz jedoch nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten, wie es oft der Fall ist, greift diese Regel der StVO nicht. Auf "rechts vor links" können sich von rechts kommende Autofahrer bei einem Unfall nicht berufen, wenn auf dem Parkplatz Straßenmarkierungen fehlen."
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