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Hausdoc schrieb am 10.November.2019, 18:26:49 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> Nein, man kann natürlich nicht fahren, wie man will. Es gilt, wie ich
> geschrieben habe, die gegenseitige Rücksichtnahme. Rechts vor links gilt
> jedenfalls nicht, auch wenn ein Schild 'hier gilt die StVO' etwas anderes
> suggeriert. Fast alle Parkplatzunfälle werden von den Versicherungen mit
> der Schuldfrage 50:50 entschieden. Wer natürlich über einen privaten
> Parkplatz rücksichtslos rast, erfüllt nicht den Grundsatz der
> gegenseitigen Rücksichtsnahme.


Das stimmt nicht ganz.
Es gilt das Hausrecht.
Der Eigentümer allein bestimmt ob gegenseitige Rücksicht und rechts vor links gelten soll.

Der Einfachheit stellt man oft ein Schild auf 'hier gilt die StVO' ........ welches rechtlich gesehen nur eine Empfehlung ist, wie man es gern hätte.
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