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stefan66 schrieb am 10.November.2019, 18:23:54 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> > > > Wobei auf einem Supermarkt-Parkplatz, also Privatgrund, die STVO
> keine
> > > > Wirkung hat. Hier gilt das, was der Eigentümer dazu sagt.
> > >
> > > Wobei beiden meisten an der Einfahrt ein Schild steht.
> > > “hier gelten die Stvo Regeln“
> >
> > Und genau das ist falsch. StVO gilt nur auf öffentlichen Straßen. Auf
> > Privatgrund (Supermarktparkplatz) gilt die gegenseitige Rücksichtnahme.
> > 'Rechts vor links' gilt zum Beispiel nicht, auch wenn ein Schild 'hier
> > gelten die StVO-Regeln' dort steht. Das einzige, was verbindlich gilt,
> ist
> > Behindertenparkplatz. Mutter/Kind-Parkplatz kann man getrost übersehen.
>
> Also kann man auf einem Supermarktparkplatz quasi fahren wie man will?
> Verkehrsrechtsfreie Zone?
> Da wundern mich jetzt nicht mehr das so viele da wie die Bekloppten mit 30
> Sachen über den Parkplatz “rasen“ anstatt Schrittgeschwindigkeit oder
> zumindest nur bremsbare 15 kmh
>
> Wieder was gelernt. Danke NT :-)

Nein, man kann natürlich nicht fahren, wie man will. Es gilt, wie ich geschrieben habe, die gegenseitige Rücksichtnahme. Rechts vor links gilt jedenfalls nicht, auch wenn ein Schild 'hier gilt die StVO' etwas anderes suggeriert. Fast alle Parkplatzunfälle werden von den Versicherungen mit der Schuldfrage 50:50 entschieden. Wer natürlich über einen privaten Parkplatz rücksichtslos rast, erfüllt nicht den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtsnahme.
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