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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 10.November.2019, 17:07:01 in der Kategorie verkehr.kfz

Die bösen, bösen SUVs...

> > Wobei auf einem Supermarkt-Parkplatz, also Privatgrund, die STVO keine
> > Wirkung hat. Hier gilt das, was der Eigentümer dazu sagt.
>
> Wobei beiden meisten an der Einfahrt ein Schild steht.
> “hier gelten die Stvo Regeln“

Und genau das ist falsch. StVO gilt nur auf öffentlichen Straßen. Auf Privatgrund (Supermarktparkplatz) gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. 'Rechts vor links' gilt zum Beispiel nicht, auch wenn ein Schild 'hier gelten die StVO-Regeln' dort steht. Das einzige, was verbindlich gilt, ist Behindertenparkplatz. Mutter/Kind-Parkplatz kann man getrost übersehen.
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