MaPa schrieb am 10.November.2019, 10:08:19 in der Kategorie verkehr.kfz
Die bösen, bösen SUVs...
> > Wer außerhalb der weißen Markierung parkt, riskiert nur dann > ein > > Bußgeld, wenn das Parkplatz-Schild (Weißes „P“ auf rechteckigem > > blauen Grund) um ein entsprechendes Zusatzschild erweitert wurde, > > wonach das Parken „Nur innerhalb der markierten Parkstände“ > statthaft > > ist. Fehlt ein solches Schild, können sich Autofahrer de facto > > aussuchen, wo Sie Ihren Wagen abstellen. > > Wobei auf einem Supermarkt-Parkplatz, also Privatgrund, die STVO keine > Wirkung hat. Hier gilt das, was der Eigentümer dazu sagt.
Hallo Mudguard,
Wobei beiden meisten an der Einfahrt ein Schild steht.
“hier gelten die Stvo Regeln“
Bei uns ist z.B.auch die Parkzeit auf 3st. begrenzt. Der Laden steht am Bahnhof und viele verwechseln den Parkplatz anscheinend mit einen P+R
Netter Gruß von MaPa